Qualifikation
Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist nicht geschützt und daher auch kein Qualitätsmerkmal.
Allein die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die Industrie-und Handelskammer nach erfolgreicher Eignungsprüfung und die kontinuierliche Fortbildungspflicht gewährleistet
- herausragende Qualifikation durch überdurchschnittliches Fachwissen
- unparteiische, unabhängige und weisungsfreie Begutachtung
- Beratung, Analyse und Begutachtung nach den anerkannten Regeln der Technik