Qualifikation

Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist nicht geschützt und daher auch kein Qualitätsmerkmal. Allein die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die Industrie-und Handelskammer nach erfolgreicher Eignungsprüfung und die kontinuierliche Fortbildungspflicht gewährleistet 

  • herausragende Qualifikation durch überdurchschnittliches Fachwissen
     
  • unparteiische, unabhängige und weisungsfreie Begutachtung 
     
  • Beratung, Analyse und Begutachtung nach den anerkannten Regeln der Technik